Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie ergänzende Dienstleistungen

SB Veranstaltungsservice
Inhaber: Stefan Flink

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem SB Veranstaltungsservice (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden über die Vermietung von beweglichen Sachen sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich zwischen diesen differenziert wird.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung des Kunden durch den Vermieter zustande. Die Auftragserteilung kann in Textform erfolgen (z. B. E-Mail, Messenger-Dienste).

(3) Der Vermieter ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Mietzeit

(1) Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Übergabe der Mietgegenstände und endet mit deren ordnungsgemäßer Rückgabe.

(2) Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Reduzierung der vereinbarten Vergütung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.

(2) Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vor Übergabe der Mietgegenstände vollständig zu entrichten.

(3) Bei Dienstleistungen kann eine Rechnungsstellung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen erfolgen.

(4) Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).

§ 5 Transport

(1) Der Transport der Mietgegenstände erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, den Transport selbst oder durch Dritte durchführen zu lassen.

(3) Übernimmt der Kunde den Transport, ist er verpflichtet, geeignete Transportmittel zu verwenden und die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu sichern.

(4) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäßen Transport entstehen.

§ 6 Stornierung / Kündigung

(1) Eine Stornierung durch den Kunden ist jederzeit vor Beginn der Mietzeit möglich und bedarf der Textform.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, im Falle einer Stornierung eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese wird wie folgt pauschaliert:

a) Dienstleistungen / Personal:

  • bis 20 Tage vor Beginn: 20 %
  • bis 10 Tage vor Beginn: 50 %
  • bis 3 Tage vor Beginn: 75 %
  • weniger als 3 Tage: 100 %

b) Mietgegenstände:

  • bis 20 Tage vor Beginn: 20 %
  • bis 10 Tage vor Beginn: 50 %
  • bis 3 Tage vor Beginn: 75 %
  • weniger als 3 Tage: 100 %

(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB).

(4) Vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin innerhalb von zwei Monaten, kann auf die Stornokosten ganz oder teilweise verzichtet werden.

(5) Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen) ist der Vermieter von der Leistungspflicht befreit, soweit die Leistung unmöglich oder unzumutbar wird (§ 275 BGB).

§ 7 Zustand der Mietgegenstände / Mängel

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu überprüfen.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gelten die Gegenstände als vertragsgemäß übergeben.

(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

(4) Bei berechtigten Mängeln hat der Vermieter das Recht zur Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung).

(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu (Minderung, Rücktritt).

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich und sachgemäß zu behandeln.

(2) Die Nutzung darf ausschließlich im Rahmen der technischen Vorgaben erfolgen.

(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass nur fachkundige Personen die Geräte bedienen.

(4) Alle einschlägigen Sicherheitsvorschriften (insbesondere DGUV-Vorschriften, VDE-Bestimmungen, Versammlungsstättenverordnung) sind einzuhalten.

(5) Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Stromversorgung verantwortlich. Schäden durch Stromausfall oder Spannungsschwankungen gehen zu Lasten des Kunden, sofern dieser die Ursache zu vertreten hat.

§ 9 Haftung

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt:
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
– bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Gefahrübergang und Versicherung

(1) Mit Übergabe der Mietgegenstände geht die Gefahr des Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung auf den Kunden über.

(2) Der Kunde haftet für Schäden oder Verlust während der Mietzeit, sofern er diese zu vertreten hat.

(3) Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird empfohlen.

§ 11 Rückgabe

(1) Die Mietgegenstände sind vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

(2) Die Rückgabe ist erst mit vollständigem Eingang am Lager des Vermieters abgeschlossen.

(3) Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Tagesmiete verlangen.

(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 12 Rechte Dritter

Der Kunde hat die Mietgegenstände frei von Rechten Dritter zu halten und den Vermieter unverzüglich über entsprechende Zugriffe oder Pfändungen zu informieren.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt (§ 306 BGB).

(4) Vertragssprache ist Deutsch.


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